oncoreha.ch ist ein multiprofessioneller Verein mit dem Ziel, die onkologische Rehabilitation in der Schweiz als festen Bestandteil der Behandlung einer jeden Krebserkrankung zu etablieren. Er vereinigt Fachleute verschiedenster medizinischer Disziplinen
Onkologische Rehabilitation
Die onkologische Rehabilitation verfolgt das Ziel den Betroffenen durch einen multimodalen, koordinierten Therapieansatz wieder eine optimale Teilhabe am Leben zu ermöglichen (familiär, beruflich, Freizeit und Hobby). oncoreha.ch setzt sich dafür ein, dass die Rehabilitationsbehandlung qualitativ hochwertig, den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen entsprechend erbracht werden kann.
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Die Beeinträchtigung der Autonomie von an Krebs erkrankten Menschen wird verursacht durch die Krankheit, die Behandlung oder einer Kombination von beidem. Die onkologische Rehabilitation ist diejenige Behandlungsmethode, die es dem Patienten ermöglicht bestehende Behinderungen und Barrieren vielfältigster Art zu überwinden und seinen selbstbestimmten Platz in der Gesellschaft wieder einzunehmen.
Die wesentlichsten Bausteine der onkologischen Rehabilitation sind die Symptombehandlung (beispielsweise Schmerzen, Müdigkeit, Depression, Bewegungseinschränkungen, Mangelernährung) die psychosoziale Unterstützung, die psychoonkologische Behandlung, die Bewegungs- und Sporttherapie, die individuelle Physiotherapie/Ergotherapie, die Ernährungstherapie, die spirituelle Unterstützung und die passiven physikalischen Massnahmen. Diese Therapiemassnahmen werden koordiniert, individuell dosiert und zielorientiert eingesetzt.
Eine onkologische Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär oder in einer Kombination von beidem erfolgen.
Vorstand
Der Vorstand von oncoreha.ch setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
Präsidium:
- PD Dr. med. Florian Strasser, Co-Präsident, Vertreter SGMO
- Med pract Peter Lermen, Co-Präsident
- Martina Schmocker, MSc PT, Vize-Präsidentin
Vorstandsmitglieder:
- Dr. med. Timothy D. Collen, Vertreter SRO
- Med pract Peter Lermen, Co-Präsident
- Dr. med. Simonetta Mauri
- Dr. med. Christel Nigg
- Dr. med. Josef Perseus
- Dr. med. Katrin Scheinemann, Vertreterin SPOG
- Martina Schmocker, MSc PT, Vize-Präsidentin
- Beate Schneider, Vertreterin KLS
- PD Dr. med. Florian Strasser, Co-Präsident, Vertreter SGMO
- Nadja Wyrsch
- Dr. med. Kristin Zeidler
- Prof. Dr. med. Daniel Rudolf Zwahlen, Vertreter SRO
Arbeitsgruppen
Der Vorstand von oncoreha.ch organisiert sich in Arbeitsgruppen. Momentan sind folgende Arbeitsgruppen aktiv:
AG Kommunikation
- Peter Lermen
- Martina Schmocker
AG Fortbildung und Weiterbildung
- Beate Schneider
- Nadja Wyrsch
- Kristin Zeidler
AG Wissenschaft und Forschung
- Martina Schmocker
- Florian Strasser
AG Qualität
- Peter Lermen
- Josef Perseus
- Florian Strasser
- Kristin Zeidler
Statuten
Name, Sitz und Tätigkeit
1. Name und Sitz
oncoreha.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Adresse der Geschäftsstelle. oncoreha.ch ist parteipolitisch, ethnisch und konfessionell neutral.
2. Zielsetzung
- oncoreha.ch setzt sich für die Etablierung der interdiziplinären und multiprofessionellen onkologischen Rehabilitation als Teil des Unterstützungsprozesses für alle Krebsbetroffenen in der ganzen Schweiz ein.
- oncoreha.ch vereinigt gesamtschweizerisch, interdisziplinär und multiprofessionell die Interessen und Interessengruppen der onkologischen Rehabilitation.
- oncoreha.ch sucht den Austausch und etabliert sich als kompetenter Ansprechpartner für Betroffene, Gesundheitsfachleute, Fachgesellschaften und Fachverbände, Versicherer und Politiker mit Bedarf und Interesse an Leistungen der onkologischen Rehabilitation.
- oncoreha.ch engagiert sich aktiv, die Qualität der onkologischen Rehabilitation in der Schweiz ständig zu verbessern. Sie definiert Qualitäts-Standards, bietet Weiterbildungen im Bereich der onkologischen Rehabilitation an, initiiert Forschungsprojekte und anerkennt onkologische Rehabilitationsprogramme.
- oncoreha.ch beteiligt sich aktiv am internationalen Austausch betreffend Umsetzung und Weiterentwicklung der onkologischen Rehabilitation.
3. Aufgaben
Zur Erreichung dieser Zielsetzung übernimmt oncoreha.ch insbesondere folgende Aufgaben:
- Etablierung der onkologischen Rehabilitation in der Schweiz als Teil der Behandlungskette für Personen, die an Krebs erkrankt sind.
- Förderung der multiprofessionnellen Zusammenarbeit in der onkologischen Rehabilitation.
- Erarbeitung und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für die onkologische Rehabilitation (Indikation, Struktur, Prozesse, Outcome).
- Anerkennung von Rehabilitationsprogrammen sowohl ambulant als auch stationär, die den Kriterien von oncoreha.ch entsprechen.
- Erarbeiten von Fort- und Weiterbildungsempfehlungen sowie Anbieten von Fort- und Weiterbildungen für die onkologische Rehabilitation
- Implementierung der onkologischen Rehabilitation in den Fort- und Weiterbildungscurricula von Fachverbänden und Fachgesellschaften.
- Kommunikation der Möglichkeiten der onkologischen Rehabilitation an die Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit.
4. Mitglieder
- oncoreha.ch kennt Einzel-, Frei-, Ehren-, Gönner-, Kollektiv- und Firmenmitgliedschaften.
- Als Einzelmitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, die an der onkologischen Rehabilitation interessiert oder in diesem Gebiet tätig sind.
- Einzelmitglieder, welche ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben, können auf Gesuch hin der onocoreha.ch weiterhin als Freimitglieder angehören. Sie haben beratende Stimme und sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages befreit.
- Als Gönner können interessierte Einzelpersonen aufgenommen werden, welche kein Stimm- und Wahlrecht an der Mitgliederversammlung haben. Gönner erhalten die regelmässigen Mitgliederinformationen und bezahlen den hälftigen Jahresbeitrag einer Einzelmitgliedschaft.
- Als Kollektivmitglieder können aufgenommen werden: Fachgesellschaften und Fachverbände von in der onkologischen Rehabilitation tätigen Berufsgruppen.
- Ebenso als Kollektivmitglieder können aufgenommen werden: weitere Nonprofit-Organisationen wie Verbände oder Stiftungen im Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens mit einem besonderen Interesse an der onkologischen Rehabilitation.
- Als Firmenmitglieder können aufgenommen werden: Kliniken und Institutionen der onkologischen Rehabilitation.
- Personen, die sich in besonderem Masse um die Ziele von oncoreha.ch verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Mitgliederbeitrags befreit, behalten aber die Rechte der stimmberechtigten Mitglieder.
- Die Aufnahme erfolgt per Aufnahmeantrag. Die Aufnahmegesuche sind an die Geschäftsstelle zu richten. Im Zweifelsfall beschliesst der Vorstand abschliessend über die Aufnahme.
5. Publikationen, Kontakt mit Mitgliedern
Die Publikationen, die Einladung zur Mitgliederversammlung, die Jahresbeitragsrechnungsstellung und andere verbindliche Informationen erfolgen elektronisch, per Mail oder via der Homepage. Falls der briefliche Weg gewünscht wird, sind entsprechende Aufwandgebühren zu entrichten, namentlich beim Inkasso des Jahresbeitrages.
6. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlöscht durch:
- Austritt; dieser kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten oder die Geschäftsstelle erklärt werden. Das austretende Mitglied bleibt zur Bezahlung des Jahresbeitrages des angebrochenen Jahres verpflichtet.
- Ausschluss; dieser wird von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen und kommt dann zum Zug, wenn ein Mitglied gegen die Interessen der oncoreha.ch verstösst. Der Beschluss erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der an der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Tod.
- Infolge Nichtbezahlung des Jahresbeitrages nach zweimaliger Mahnung oder bei Wegfall einer der in Art. 4 genannten Bedingungen für die Mitgliedschaft.
Organe
7. Die Organe von oncoreha.ch
Die Organe von oncoreha.ch sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsvevisoren
8. Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist in allen Fragen zuständig, welche die Statuten nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen. Sie kann nur über Geschäfte beschliessen, die in der Traktandenliste aufgeführt sind.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 20 Tage im Voraus bekannt gegeben werden via Publikation in der Homepage und per Mail.
- Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit nach Ermessen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich und mit Angabe der Traktanden verlangt. Die Frist für die Einladung und das Procedere ist dasselbe wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. Mit schriftlichem Antrag an den Vorstand kann ein Fünftel der ordentlichen Mitglieder die Aufnahme eines bestimmten Traktandums für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung verbindlich verlangen.
- Regelmässige Traktanden der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- Genehmigung der Jahresrechnung mit Revisorenbericht
- Décharge des Kassiers
- Festsetzen der Jahresbeiträge
- Beschlüsse und Wahlen an der Mitgliederversammlung werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst, sofern nicht mindestens von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten die geheime Abstimmung verlangt wird. Das Stimmrecht ist wie folgt geregelt:
- Jedes Einzelmitglied ist stimmberechtigt und verfügt über eine Stimme. Stellvertretung ist ausgeschlossen
- Die Kollektivmitglieder haben je eine Stimme. Stellvertretung ist ausgeschlossen
- Gönnermitglieder sind an Mitgliederversammlungen teilnahmeberechtigt, sie haben Anspruch auf die Zustellung der Vereinspublikationen, sie haben aber kein Stimmrecht
- Ausgeschlossen vom einfachen Stimmenmehr bleiben Art. 6.2 (Ausschluss eines Mitgliedes) sowie Art. 11 (Auflösung von oncoreha.ch)
9. Vorstand
- oncoreha.ch wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus mindestens 6 Mitgliedern zusammensetzt. Die verschiedenen Berufsgruppen, Interessengemeinschaften und Sprachregionen sind angemessen vertreten.
- Der Präsident und der Vizepräsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Ein Co-Präsidium ist möglich, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und überträgt insbesondere einem der Beisitzer das Amt des Kassiers. Der Präsident führt den Vorsitz an der Mitgliederversammlung und im Vorstand. Er beruft den Vorstand nach Bedarf zu Sitzungen ein oder veranlasst Zirkularbeschlüsse. Der Präsident vertritt die Gesellschaft nach aussen. Der Vizepräsident übernimmt die Funktion des Präsidenten, wenn dieser an der Amtsführung verhindert ist. Bei einem Co-Präsidium entfällt die Wahl des Vizepräsidenten.
- Der Schweizer Gesellschaft für medizinische Onkologie (SGMO), der Schweizer Gesellschaft für Radio- Onkologie sowie der Schweizerischen Pädiatrischen Onkologie-Gruppe (SPOG) stehen ein Sitz im Vorstand zu. Die genannten Fachgesellschaften benennen die Kandidaten, die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung von oncoreha.ch.
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- Präsident
- Co-Präsident oder Vizepräsident
- Kassier
- den Leitern der Arbeitsgruppen
- Beisitzern
- Ämterkumulation ist zulässig.
- Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus, ergänzt sich der Vorstand selbst. Solche Wahlen sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
- Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand konstituiert sich selbst und bildet insbesondere eine Geschäftsleitung zur Führung der laufenden Geschäfte sowie Ressorts, welche die einzelnen Tätigkeitsbereiche von oncoreha.ch umfassen. Der Vorstand ist ebenfalls für alle Geschäfte zuständig, die weder durch Gesetz noch durch die Statuten einem anderen Organ zugewiesen sind.
- Dem Vorstand steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung.
10. Rechnungsrevisoren
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für eine Dauer von 3 Jahren zwei Rechnungsrevisoren aus dem Kreis der Mitglieder. Die Revisoren sind unbegrenzt wieder wählbar. Die Rechnungsrevisoren prüfen gemeinsam die Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.
Finanzen
11. Finanzen und Vermögen
- Die Einnahmen von oncoreha.ch bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Erlösen aus Sponsoring und Gönnerschaften
- Erlösen aus Dienstleistungen und Veranstaltungen
- Spenden, Zuwendungen und Vergabungen
- Für die Verbindlichkeiten von oncoreha.ch haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Es besteht keine über den Mitgliederbeitrag hinaus gehende Haftung der Mitglieder.
- Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor einer allfälligen Auflösung des Vereins erlischt, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .
Fachstrukturen
12. Arbeitsgruppen
- Arbeitsgruppen sind ständige Arbeitsinstrumente des Vorstandes zur Weiterentwicklung der Facharbeit und erreichen der Vereinsziele im Sinne der Aufgaben gemäss Artikel 3.
- Die Leitung der Arbeitsgruppen erfolgt in der Regel durch Mitglieder des Vorstandes.
Schlussbestimmungen
13. Auflösung von oncoreha.ch
- Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.Der Beschluss erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der an der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Mit Beschluss über die Auflösung bestimmt die Versammlung gleichzeitig über die Verwendung eines nach der Liquidation der Gesellschaft durch den amtierenden Vorstand verbleibenden Reinvermögens.
- Bei Unklarheiten welche durch Übersetzung der Statuten entstehen können, bleibt die deutsche Version rechtsverbindlich.
14. In-Kraft-Treten
Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme an der Gründungsversammlung vom 26.05.2010 in Kraft.